Geschäftsbedingungen

Trophäen werden normalerweise von Ihrem Jagdveranstalter / Jagdführer bei uns abgeliefert. Bitte halten Sie diesbezüglich mit Ihrem Jagdveranstalter / Jagdführer Rücksprache.

Präparationspreise sind in Euro angegeben. Auf Anfrage können Preise zu dem entsprechenden Tageskurs in US Dollar umgerechnet werden. 

Die sicherste Art Ihre Zahlung zu überweisen ist per Banktransfer. Bitte beachten, daß alle Überweisungsgebühren zu Ihren Lasten sind. Wir nehmen leider keine Kreditkartenzahlungen an.

50% Anzahlung ist erforderlich, bevor mit der Bearbeitung der Trophäen begonnen wird. 

Restzahlung ist fällig sofort nach Ausstellen der Rechnung. 

Liefertermin ist 6-9 Monate nach Erhalt der Auftragsbestätigung und der Anzahlung. Spezialanfertigungen können etwas länger dauern.

Trophäen werden nur nach voller Zahlung der Bearbeitungskosten für den Versand freigegeben. Wir behalten uns das Recht vor, Trophäen, die 60 Tage nach Ausstellen der Rechnung nicht bezahlt sind, anderweitig zu verkaufen. 

Wir behalten uns vor, Preise ohne vorherige Bekanntgabe zu ändern, wenn Umstände außerhalb unserer Kontrolle uns dazu zwingen. 

Verpackungskosten/Transportkosten & Dokumentation ausgeschlossen. 

Verpackung, Dokumentation und Transport werden von den Speditionsfirmen vorgenommen. Wir arbeiten mit verschiedenen Speditionsfirmen zusammen, die sich auf den Transport von Trophäen spezialisiert haben. Trophäen können je nach Wunsch per Luft- oder Seefracht verschickt werden.

Wir übernehmen keine Garantie für Felle die haarläßig aus der Gerbung kommen, sowie auch für Schäden und/oder Mängel an Capes/Decken, die wir gesalzen und getrocknet erhalten haben. 

Präparation für den Rohexport von Trophäen schließt folgendes ein: 

Schädel & Hörner werden gemäß Exportbedingungen gesäubert und disinfiziert. Bitte beachten, daß die Präparation die Endentfettung/Kleben loser Teile, sowie Schneiden der Schädel nicht einschließt. Capes/Decken die gesalzen & getrocknet abgeliefert werden, werden mit einem trockenem Insektizid behandelt - Capes/Decken werden nicht zur Kontrolle aufgemacht und an Flüßigkeiten blosgestellt.

Rechtlich müssen alle eingelieferten Trophäen, die für den Export bestimmt sind, durch ein gültiges Jagdpermit begleitet sein, das in dem Namen des entsprechenden Jägers ausgestellt ist, sowie einer Kopie des Reisepasses des Jägers und der Rechnung der Jagdfarm/des Jagdführers für den Abschuß der Trophäen. Sollte die notwendige Dokumentation zum Rechnungsdatum nicht vorliegen, sind wir verpflichtet Mehrwertsteuer zu erheben. 

Sollte die Verschiffung der Trophäen privat oder durch eine uns unbekannte Speditionsfirma vorgenommen werden, erheben wir 15% Mehrwertsteuer.